Humanitäre Organisationen

Umsatzsteuervergütung gemäß §4a UStG.:

Gemeinnützige Organisationen, die neue, bezahlte Ware für humanitäre Zwecke ins Ausland verbringen können die im Kaufpreis enthaltene MwSt. von ihrem Finanzamt vergütet bekommen. Der Gesetzestext und das Formular zur Beantragung kann beim Bundesministerium für Finanzen herunter geladen werden.