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Humanitäre Organisationen

Umsatzsteuervergütung gemäß §4a UStG.:

Gemeinnützige Organisationen, die neue, bezahlte Ware für humanitäre Zwecke ins Ausland verbringen können die im Kaufpreis enthaltene MwSt. von ihrem Finanzamt vergütet bekommen. Hier finden Sie den genaue Gesetzestext , das Formular zur Beantragung kann hier herunter geladen werden.


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