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"Expatriates" haben ihre Heimat in der EU, ihren "Wohnort" aber außerhalb der EU.
Solche "Expatriates", kurz "Expats", im Steuer-Jargon "Drittlandskäufer" genannt, haben die Chance die beim Kauf im Inland im Kaufpreis enthaltene MwSt. nach form- und fristgerechter Ausfuhr aus der EU erstattet zu bekommen. Das Gleiche gilt natürlich für Kunden beliebiger Nationalität, die ihren "Wohnort" außerhalb der EU haben, anlässlich eines Aufenthalts in Deutschland hier einkaufen aus der EU ausführen. Die vollständige, verbindliche Darstellung finden Sie in der Broschüre: „Merkblatt zu Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr.“
Wenn Ihr Einkauf den geforderten Mindestumfang von 800 € inkl. MwSt. erreicht, so bekommen Sie schon rund 100 € erstattet.
Steuerlich sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Als Abnehmer müssen Sie zum Zeitpunkt des Einkaufs ihren "Wohnort" außerhalb der EU haben und der muss im Reisepass so eingetragen sein.
- "Wohnort" ist im steuerlichen Sinn ist der "Ort an dem der Käufer für längere Zeit eine Wohnung genommen hat und der als der örtliche Mittelpunkt seines Lebens anzusehen ist."
- Es muss "nichtkommerzieller Reiseverkehr" vorliegen.
- Steuerliche Regelung: Die Ware muss "vor Ablauf des 3. Monats der auf den Monat des Einkaufs folgt" nachweislich in ein Drittland ausgeführt worden sein. Nächsten Punkt beachten!
- Aber ACHTUNG: Wir erstatten nur bei Ausfuhr binnen eines Monats!
- Die Ware muss im "persönlichen Reisegepäck" ausgeführt werden.
- Die Ware, unsere Handelsrechnung und die von uns gestellte "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung...." muss an der EU-Außengrenze dem Zoll vorgelegt werden und das Formular vom Zoll abgestempelt werden.
- Ausgeschlossen sind: "Lieferung zur Ausrüstung und Versorgung von privaten Beförderungsmitteln", was bei unseren Waren in der Regel kein Problem ist.
Als Lieferant sind wir nicht verpflichtet Ihnen diese MwSt-Erstattung anzubieten, bieten sie aber gerne an wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Wenn die oben genannten steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind so wie sie hier im Detail beschrieben sind:
„Merkblatt zu Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr.“
- Wenn sich der Einkauf inkl. MwSt. auf zumindest 800 € beläuft.
- Wenn Sie uns zusammen mit Ihrer Bestellung/Einkauf Kopien Ihres Reisepasses einreichen, auf welchen die Seite mit den Personalangaben sowie die Seite mit der Wohnsitzbestätigung zu sehen sind. Ohne diese Kopien senden wir kein Formular zur "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung ..." raus.
- Wenn Sie damit einverstanden sind, dass wir für die Abwicklung der Erstattung 20 € Bearbeitungsgebühr erheben und diese bereits mit der Warenlieferung berechnen.
- Wenn Sie uns den Ausfuhrnachweis in Form des abgestempelten Formulars "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr", möglichst per Einschreibebrief, unverzüglich nach Ausfuhr zusenden. (Kopieren Sie sich ggf. die Rechnung für Einfuhrabwicklung in Land Ihres "Wohnorts" und für mögliche Garantieabwicklung.)
- Wenn uns die "Abnehmer- und Ausfuhrbescheinigung..." sowie Originalrechnung bis zum Ende des auf den Einkauf folgenden Monats vorliegt.
- Wenn Sie damit einverstanden sind, dass Auslands-Überweisungskosten für die Steuerstattung durch Sie getragen werden (Inlandsüberweisungen und "EU-Standardüberweisung" sind frei).
- Wenn Sie uns eine Bankverbindung, möglichst in Deutschland, zur Erstattung der MwSt. zusammen mit dem Ausfuhrformular schrifttlich mitteilen.
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Zusammenfassung: Zur Steuererstattung benötigen wir bis zum Ende des auf den Einkauf folgenden Monats: Abgestempelte "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung...", Originalrechnung, Bankverbindung zur Erstattung.
Sorry, das war jetzt sehr "amtlich" und "länglich", aber es geht leider nur so!
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